top of page

4.

Terminvereinbarung & Verordnungen

Aus organisatorischen Gründen bitten ich Sie, Termine immer telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail mit mir zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollte ich gerade in einer Behandlung sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können. Ich rufen Sie sobald als möglich zurück.

Terminabsagen müssen grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen, da die entfallene Therapie sonst in Rechnung gestellt wird. 

Woher bekomme ich eine logopädische Verordnung?

Ich behandle in meiner Praxis sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patientinnen und Patienten. Bei Bedarf können Hausbesuche durchgeführt werden.

Eine logopädische Diagnostik und Therapie erfolgt nach ärztlicher Verordnung. Diese erhalten Sie bei folgenden Ärzten:

Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Facharzt für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen
Facharzt für innere Medizin
Facharzt für Neurologie
Facharzt für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie

Achtung, wichtig!

Der Therapiebeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen! Deshalb haben Sie die Möglichkeit, das Rezept erst nach der Terminvereinbarung bei Ihrem Arzt abzuholen.

bottom of page